Ausführliche Anleitung

Schritt für Schritt durch Ihre Steuererklärung.

Bevor Sie starten: Unterlagen bereitlegen

Mit diesen Unterlagen geht es am schnellsten. Nicht alles ist Pflicht — nur was auf Sie zutrifft.

  • Steuer-Identifikationsnummer (IdNr)
    11-stellig, steht auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung oder einem Finanzamtsbrief.
  • Lohnsteuerbescheinigung
    Vom Arbeitgeber (meist Jahresende): Bruttolohn und einbehaltene Lohnsteuer.
  • IBAN Ihres Kontos
    Für die Erstattung durch das Finanzamt.
  • Versicherungsnachweise
    Kranken-, Pflege-, Renten-, ggf. Riester-Beiträge (Anlage Vorsorge/AV).
  • Je nach Situation: Renten-/Vermietungs-/Selbständigen-Unterlagen
    Rentenbezugsmitteilung (Anlage R), Mieteinnahmen und Kosten inkl. Zinsbescheinigung (Anlage V), Einnahmen-/Ausgabenliste der selbständigen Tätigkeit (vereinfachte EÜR), Steuerbescheinigungen ausländischer Broker (KAP).
  • Belege für Werbungskosten
    Entfernung Wohnung–Arbeit (km), Homeoffice-Tage, Arbeitsmittel, Fortbildung, Reisekosten.
  • Belege für Sonderausgaben / außergewöhnliche Belastungen
    Spenden, Kirchensteuer, Krankheitskosten, Handwerker-/Haushaltsrechnungen (unbar bezahlt).
  • Für Familien: Angaben zu Kindern
    Geburtsdatum, Betreuungskosten, ggf. IdNr des Kindes; bei Kindern im Ausland Nachweise.
  • Für Ausländer: Nachweise zu Auslandsbezug
    Ausländische Einkünfte, Zuzugsdatum, Unterhaltszahlungen ins Ausland (Überweisungsbelege).

Muss ich überhaupt abgeben?

Viele Arbeitnehmer müssen nicht abgeben, bekommen aber oft Geld zurück (freiwillige Abgabe, bis zu 4 Jahre rückwirkend). Pflicht besteht z. B. bei Lohnersatzleistungen über 410 €, mehreren Arbeitgebern oder Steuerklasse III/V. Frist für 2025: 31. Juli 2026 (freiwillig bis 31.12.2029). Mehr in den FAQ

Schritt für Schritt

1. Konto anlegen & E-Mail bestätigen

Registrieren Sie sich mit Google oder E-Mail (Passwort mind. 8 Zeichen). Nach der E-Mail-Registrierung erhalten Sie eine Bestätigungs-Mail — der Link ist 24 Stunden gültig. Erst nach Bestätigung können Sie die Erklärung einreichen.

Passwort vergessen? Über „Passwort vergessen“ zurücksetzen.

2. Ihre Situation angeben

Beantworten Sie kurze Ja/Nein-Fragen: pendeln Sie? Homeoffice? doppelte Haushaltsführung? Kinder? Danach blendet der Assistent nur die für Sie relevanten Felder ein — Sie sehen nichts Unnötiges.

3. Felder ausfüllen — Erklärung per „?“

Neben jedem Feld gibt es ein „?“. Ein Klick öffnet rechts eine Erklärung in Ihrer Sprache: Wer braucht das? Was gehört hinein? Welche Rechtsgrundlage? Ihre Eingaben bleiben dabei erhalten — nichts wird zurückgesetzt.

4. Gesundheitsdaten (Art. 9)

Wenn Sie Krankheits- oder Pflegekosten eintragen, fragt der Assistent einmalig Ihre ausdrückliche Einwilligung ab (besondere Datenkategorie nach DSGVO). Ohne Einwilligung werden diese Felder nicht gespeichert.

5. Speichern & jederzeit fortsetzen

Ihre Eingaben werden automatisch gespeichert (verschlüsselt). Sie können jederzeit auf „Speichern“ klicken, die Seite verlassen und später weitermachen — auch von einem anderen Gerät nach dem Anmelden.

6. Ergebnis prüfen & einreichen

Der Assistent zeigt live die voraussichtliche Erstattung oder Nachzahlung. Danach reichen Sie ein: PDF für den Steuerberater, selbst über ELSTER, oder Übermittlung durch uns. Nach dem Einreichen wird die Erklärung gesperrt; zum Ändern „wieder öffnen“.

Ihr Ergebnis verstehen

  • Werbungskosten: Ohne Nachweis werden mindestens 1.230 € automatisch abgezogen (Arbeitnehmer-Pauschbetrag).
  • zvE = zu versteuerndes Einkommen: die Grundlage, auf die der Steuertarif angewendet wird.
  • Erstattung/Nachzahlung ist eine Schätzung. Verbindlich ist erst der Steuerbescheid des Finanzamts.

Drei Wege zur Einreichung

  1. PDF herunterladen und dem Steuerberater / Lohnsteuerhilfeverein geben.
  2. Selbst über Ihr ELSTER-Konto einreichen. Wichtig: Die Registrierung bei elster.de kann 1–2 Wochen dauern (Aktivierungscode per Post) — früh anlegen!
  3. Die technische Übermittlung uns überlassen (Vollmacht). Bescheid und Einspruch bleiben Ihre Sache.
Details zur Einreichung

Tipps für in Deutschland lebende Ausländer

  • Zuzug mitten im Jahr: Der Grundfreibetrag wird nicht gekürzt — oft ergibt sich eine Erstattung.
  • Ausländische Einkünfte können steuerfrei sein, aber den Steuersatz erhöhen (Progressionsvorbehalt).
  • Unterhalt an Familie im Ausland: nur mit Überweisungsbelegen und Nachweisen absetzbar; Höhe nach Ländergruppe.
  • Ehepartner im EU/EWR-Ausland: gemeinsame Veranlagung (Splitting) kann möglich sein (§1a EStG).

Ausführliche Kategorien-Anleitung — für Mitglieder

Melden Sie sich an, um zu jeder Kategorie (Anlage N, Vorsorge, Kinder …) eine ausführliche Erklärung zu sehen. Wer das Steuerjahr freischaltet, erhält zusätzlich eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zu JEDEM einzelnen Feld direkt im Assistenten.

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Grenzen dieses Dienstes

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