Ausführliche Anleitung
Schritt für Schritt durch Ihre Steuererklärung.
Bevor Sie starten: Unterlagen bereitlegen
Mit diesen Unterlagen geht es am schnellsten. Nicht alles ist Pflicht — nur was auf Sie zutrifft.
- ☐ Steuer-Identifikationsnummer (IdNr)11-stellig, steht auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung oder einem Finanzamtsbrief.
- ☐ LohnsteuerbescheinigungVom Arbeitgeber (meist Jahresende): Bruttolohn und einbehaltene Lohnsteuer.
- ☐ IBAN Ihres KontosFür die Erstattung durch das Finanzamt.
- ☐ VersicherungsnachweiseKranken-, Pflege-, Renten-, ggf. Riester-Beiträge (Anlage Vorsorge/AV).
- ☐ Je nach Situation: Renten-/Vermietungs-/Selbständigen-UnterlagenRentenbezugsmitteilung (Anlage R), Mieteinnahmen und Kosten inkl. Zinsbescheinigung (Anlage V), Einnahmen-/Ausgabenliste der selbständigen Tätigkeit (vereinfachte EÜR), Steuerbescheinigungen ausländischer Broker (KAP).
- ☐ Belege für WerbungskostenEntfernung Wohnung–Arbeit (km), Homeoffice-Tage, Arbeitsmittel, Fortbildung, Reisekosten.
- ☐ Belege für Sonderausgaben / außergewöhnliche BelastungenSpenden, Kirchensteuer, Krankheitskosten, Handwerker-/Haushaltsrechnungen (unbar bezahlt).
- ☐ Für Familien: Angaben zu KindernGeburtsdatum, Betreuungskosten, ggf. IdNr des Kindes; bei Kindern im Ausland Nachweise.
- ☐ Für Ausländer: Nachweise zu AuslandsbezugAusländische Einkünfte, Zuzugsdatum, Unterhaltszahlungen ins Ausland (Überweisungsbelege).
Muss ich überhaupt abgeben?
Viele Arbeitnehmer müssen nicht abgeben, bekommen aber oft Geld zurück (freiwillige Abgabe, bis zu 4 Jahre rückwirkend). Pflicht besteht z. B. bei Lohnersatzleistungen über 410 €, mehreren Arbeitgebern oder Steuerklasse III/V. Frist für 2025: 31. Juli 2026 (freiwillig bis 31.12.2029). Mehr in den FAQ
Schritt für Schritt
Registrieren Sie sich mit Google oder E-Mail (Passwort mind. 8 Zeichen). Nach der E-Mail-Registrierung erhalten Sie eine Bestätigungs-Mail — der Link ist 24 Stunden gültig. Erst nach Bestätigung können Sie die Erklärung einreichen.
→ Passwort vergessen? Über „Passwort vergessen“ zurücksetzen.
Beantworten Sie kurze Ja/Nein-Fragen: pendeln Sie? Homeoffice? doppelte Haushaltsführung? Kinder? Danach blendet der Assistent nur die für Sie relevanten Felder ein — Sie sehen nichts Unnötiges.
Neben jedem Feld gibt es ein „?“. Ein Klick öffnet rechts eine Erklärung in Ihrer Sprache: Wer braucht das? Was gehört hinein? Welche Rechtsgrundlage? Ihre Eingaben bleiben dabei erhalten — nichts wird zurückgesetzt.
Wenn Sie Krankheits- oder Pflegekosten eintragen, fragt der Assistent einmalig Ihre ausdrückliche Einwilligung ab (besondere Datenkategorie nach DSGVO). Ohne Einwilligung werden diese Felder nicht gespeichert.
Ihre Eingaben werden automatisch gespeichert (verschlüsselt). Sie können jederzeit auf „Speichern“ klicken, die Seite verlassen und später weitermachen — auch von einem anderen Gerät nach dem Anmelden.
Der Assistent zeigt live die voraussichtliche Erstattung oder Nachzahlung. Danach reichen Sie ein: PDF für den Steuerberater, selbst über ELSTER, oder Übermittlung durch uns. Nach dem Einreichen wird die Erklärung gesperrt; zum Ändern „wieder öffnen“.
Ihr Ergebnis verstehen
- • Werbungskosten: Ohne Nachweis werden mindestens 1.230 € automatisch abgezogen (Arbeitnehmer-Pauschbetrag).
- • zvE = zu versteuerndes Einkommen: die Grundlage, auf die der Steuertarif angewendet wird.
- • Erstattung/Nachzahlung ist eine Schätzung. Verbindlich ist erst der Steuerbescheid des Finanzamts.
Drei Wege zur Einreichung
- PDF herunterladen und dem Steuerberater / Lohnsteuerhilfeverein geben.
- Selbst über Ihr ELSTER-Konto einreichen. Wichtig: Die Registrierung bei elster.de kann 1–2 Wochen dauern (Aktivierungscode per Post) — früh anlegen!
- Die technische Übermittlung uns überlassen (Vollmacht). Bescheid und Einspruch bleiben Ihre Sache.
Tipps für in Deutschland lebende Ausländer
- • Zuzug mitten im Jahr: Der Grundfreibetrag wird nicht gekürzt — oft ergibt sich eine Erstattung.
- • Ausländische Einkünfte können steuerfrei sein, aber den Steuersatz erhöhen (Progressionsvorbehalt).
- • Unterhalt an Familie im Ausland: nur mit Überweisungsbelegen und Nachweisen absetzbar; Höhe nach Ländergruppe.
- • Ehepartner im EU/EWR-Ausland: gemeinsame Veranlagung (Splitting) kann möglich sein (§1a EStG).
Ausführliche Kategorien-Anleitung — für Mitglieder
Melden Sie sich an, um zu jeder Kategorie (Anlage N, Vorsorge, Kinder …) eine ausführliche Erklärung zu sehen. Wer das Steuerjahr freischaltet, erhält zusätzlich eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zu JEDEM einzelnen Feld direkt im Assistenten.
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Speicherung in der EU, sensible Felder verschlüsselt. Sie können Daten jederzeit einsehen, exportieren und löschen. Verwalten
Grenzen dieses Dienstes
Software, keine Steuerberatung. Für individuelle Optimierung, komplexe Fälle (Bilanzierung, Umsatzsteuer) oder die Vertretung gegenüber dem Finanzamt: Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.
schnellsteuer.de ist ein Rechenwerkzeug mit allgemeinen Regeln, keine Steuerberatung im Sinne des StBerG. Alle Ergebnisse sind unverbindliche Schätzungen. Die endgültige Entscheidung und Verantwortung liegt bei Ihnen.