Häufige Fragen (FAQ)
Kurz und klar — die wichtigsten Fragen.
Ist schnellsteuer.de eine Steuerberatung?
Nein. Wir stellen ein Software-Rechenwerkzeug bereit, mit dem Sie Ihre Steuererklärung eigenständig erstellen. Wir geben keine individuelle steuerliche Beratung im Sinne des StBerG.
Für wen ist der Dienst geeignet?
Für Personen mit Wohnsitz in Deutschland — besonders für nicht-deutschsprachige Nutzer (🇰🇷 🇻🇳 🇯🇵). Abgedeckt sind Arbeitslohn, Rente, Vermietung, einfache Selbständigkeit (vereinfachte EÜR) und Kapitalerträge. Komplexe Fälle (Bilanzierung, Umsatzsteuer, Land-/Forstwirtschaft) gehören zum Steuerberater.
Wie reiche ich die Erklärung ein?
Drei Wege: (1) PDF herunterladen und dem Steuerberater geben, (2) selbst über Ihr ELSTER-Konto einreichen, oder (3) die vorbereitete Übermittlung uns überlassen (Vollmacht).
Was passiert mit meinen Daten?
Speicherung und Verarbeitung in der EU (Deutschland). Sensible Felder werden verschlüsselt. Gesundheitsbezogene Angaben verarbeiten wir nur mit ausdrücklicher Einwilligung. Sie können Ihre Daten jederzeit einsehen, exportieren und löschen lassen.
Kann ich zwischendurch speichern?
Ja. Ihre Eingaben werden automatisch gespeichert, und Sie können jederzeit auf „Speichern“ klicken und später fortfahren.
Bekomme ich mit Sicherheit eine Erstattung?
Nein, das lässt sich nicht garantieren. Der Rechner zeigt eine unverbindliche Schätzung. Verbindlich ist erst der Steuerbescheid des Finanzamts.
Reichen Sie meine Erklärung für mich beim Finanzamt ein?
Sie haben die Wahl: Sie reichen selbst über Ihr ELSTER-Konto ein, oder Sie erteilen uns eine Vollmacht und wir bereiten die technische Übermittlung vor. Den Steuerbescheid und einen etwaigen Einspruch bearbeiten Sie selbst — das ist Sache eines Steuerberaters, nicht unserer Software.
Kann ich hier alle ELSTER-Angaben machen?
Der Assistent deckt die Erklärung umfassend ab: Anlage N (Werbungskosten mit amtlichen Zeilenhinweisen), Vorsorge, Kinder, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, haushaltsnahe Leistungen (§ 35a/35c), Unterhalt, WA-ESt, ausländische Einkünfte, Rente (Anlage R), Vermietung (Anlage V), einfache Selbständigkeit (S/G) und Kapitalerträge inkl. Günstigerprüfung. Nicht enthalten: Bilanzierung, Umsatzsteuer, Land-/Forstwirtschaft.
Bin ich überhaupt verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben?
Typische Pflichtfälle: Steuerklassen-Kombination 3/5 oder 4 mit Faktor, mehrere Arbeitgeber gleichzeitig, Lohnersatzleistungen über 410 € (Elterngeld, ALG I, Kurzarbeitergeld), Nebeneinkünfte über 410 €, eingetragene Freibeträge. Ohne Pflicht lohnt die freiwillige Abgabe (Antragsveranlagung) trotzdem oft — im Schnitt gibt es über 1.000 € zurück.
Welche Fristen gelten?
Pflichtabgabe für 2025: bis 31.07.2026 (mit Steuerberater bis 01.03.2027, § 149 Abs. 3 AO). Freiwillige Abgabe: 4 Jahre rückwirkend — 2022 bis Ende 2026, 2023 bis Ende 2027, 2024 bis Ende 2028, 2025 bis Ende 2029. Genau deshalb können Sie hier auch frühere Jahre nachholen.
Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?
Nur bei Pflichtabgabe droht ein Verspätungszuschlag (0,25 % der festgesetzten Steuer pro Monat, mindestens 25 € je Monat) und ggf. eine Schätzung durch das Finanzamt. Bei freiwilliger Abgabe gibt es keinen Zuschlag — Sie verlieren nur nach 4 Jahren den Anspruch.
Wie lange dauert es bis zum Steuerbescheid?
Je nach Finanzamt meist 4 bis 12 Wochen, im Schnitt rund 8 Wochen. Die Erstattung wird nach dem Bescheid auf die in der Erklärung angegebene IBAN überwiesen. Den Bearbeitungsstand erfragen Sie beim Finanzamt bzw. in Ihrem ELSTER-Konto.
Muss ich Belege einreichen?
Grundsätzlich nein (belegloses Verfahren): Belege werden nur auf Anforderung des Finanzamts nachgereicht. Bewahren Sie sie aber auf — als Faustregel bis der Bescheid bestandskräftig ist, besser einige Jahre. Ausnahme: bestimmte Nachweise wie die Unterhaltserklärung für Angehörige im Ausland werden häufig aktiv angefordert.
Ich habe einen Fehler gemacht — kann ich nach der Abgabe korrigieren?
Vor dem Bescheid: einfach eine korrigierte Erklärung übermitteln — die neueste zählt. In unserem Assistenten öffnen Sie die eingereichte Erklärung wieder („Wieder öffnen"), korrigieren und geben erneut ab. Nach dem Bescheid: innerhalb eines Monats ist ein Einspruch möglich — dafür verweisen wir an einen Steuerberater/Lohnsteuerhilfeverein.
Ich habe noch kein ELSTER-Konto — wie lange dauert die Registrierung?
Rechnen Sie mit 1–2 Wochen: Nach der Registrierung auf elster.de kommt ein Aktivierungscode per Post. Planen Sie das vor der Frist ein — oder nutzen Sie alternativ das PDF für den Steuerberater. Tipp: Mit dem Personalausweis mit Online-Funktion geht die Aktivierung auch ohne Postweg.
Wir sind verheiratet — zusammen oder einzeln abgeben?
Bei der Zusammenveranlagung (Splitting) gilt der Tarif auf das halbe gemeinsame Einkommen mal zwei — das ist meist günstiger, je größer der Einkommensunterschied, desto mehr. Der Assistent rechnet beide Varianten mit Ihren Werten; die Wahl treffen Sie in der Erklärung. Voraussetzung: kein dauerndes Getrenntleben.
Kindergeld oder Kinderfreibetrag — was bekomme ich?
Beides müssen Sie nicht wählen: Das Finanzamt führt automatisch die Günstigerprüfung durch. Erst wenn die Steuerersparnis durch die Freibeträge das Kindergeld übersteigt (typisch bei höheren Einkommen), gibt es zusätzliche Entlastung. Unsere Schätzung bildet genau diese Prüfung ab.
Ich muss nachzahlen — wann und wie?
Erst nach dem Steuerbescheid, in der Regel innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe (Termin steht im Bescheid). Bezahlt wird per Überweisung an das Finanzamt oder per SEPA-Lastschrift. Wichtig: Eine freiwillige Erklärung, die eine Nachzahlung ergäbe, können Sie bis zum Bescheid zurückziehen — bei Pflichtabgabe nicht.
Was kostet der Dienst — und wann bezahle ich?
Das Ausfüllen und die Schätzung sind kostenlos — bezahlt wird erst bei der Abgabe (Einzelerklärung 34,90 €, Plus mit Übermittlung 59,90 €, pro Steuerjahr). Sie sehen Ihre voraussichtliche Erstattung also, bevor Sie sich entscheiden.
Mein Deutsch ist schlecht — reicht die App wirklich?
Der gesamte Weg — Fragen, Hilfen, Prüfhinweise, Konto — ist auf Koreanisch, Vietnamesisch, Japanisch und Deutsch verfügbar. Nur das PDF für Steuerberater/Finanzamt und die Rechtstexte sind bewusst deutsch. Fachbegriffe erklären wir jeweils in Ihrer Sprache.
Ich bin erst dieses Jahr nach Deutschland gezogen — was ist besonders?
Das Zuzugsjahr lohnt sich oft besonders: Der Lohn wurde monatlich so besteuert, als hätten Sie das ganze Jahr verdient — die Jahresrechnung ergibt dann häufig eine Erstattung. Wichtig: Zuzugsdatum angeben (WA-ESt) und ausländische Einkünfte vor dem Zuzug — sie sind steuerfrei, beeinflussen aber den Steuersatz. Auch Umzugskosten können absetzbar sein.
Kann ich mein Konto und alle Daten wieder löschen?
Ja, jederzeit unter Konto → Datenschutz & Rechte: Daten exportieren (maschinenlesbar) oder das Konto samt aller Erklärungen endgültig löschen. Zahlungsbelege müssen wir aus handelsrechtlichen Gründen (§ 147 AO) getrennt aufbewahren.